Anspruch der BzB ist es, besondere Begabungen bei Schülerinnen und Schülern in Sachsen zu erkennen und zu fördern - denn laut sächsischem Schulgesetz § 35a gilt: "Alle Schüler haben das Recht auf Förderung entsprechend ihrer jeweiligen individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen".
Dabei gilt es, Entwicklungsbesonderheiten und Begabungen zu erkennen und die Gestaltung des Unterrichts daran zu orientieren. Die verbreitete Annahme, überdurchschnittlich begabte Schüler:innen könnten auch ohne Förderung ihr Potential entfalten, trifft nicht immer zu.
Die BzB bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Schüler:innen und Eltern erhalten Unterstützung dabei, eigene Ziele zu erkennen und Probleme schrittweise zu lösen. Das Zusammenwirken von psychologischen und pädagogischen Perspektiven im Beratungsprozess ermöglicht es, differenzierte Lösungen zu erarbeiten.