Intelligenz ist das, was der
Intelligenztest misst. Nehmen wir an, dass das stimmt. Nicht jeder
Intelligenztest aber misst den gleichen Anteil an Intelligenz,
sondern es bestehen Unterschiede, so dass verschiedene Tests
zwangsläufig verschiedene Ergebnisse liefern. Die
Testinterkorrelationen können demzufolge unterschiedlich hoch sein –
je nach Schnittmenge. Ich kann in Test A einen IQ von 130 erreichen,
in Test B hingegen nur IQ 125. Nun könnten wir mitteln (während ich
mich darüber ärgere, überhaupt an Test B teilgenommen zu haben)
und hielten wohlwollend aufrundend einen mittleren IQ von 128 fest.
Ob das passt?
Der Laie fragt sich nun, inwieweit denn
unterschiedliche IQ-Werte bei ein und derselben Person ermittelt
werden können. Das muss ja Humbug sein, Psychologen-Test-Mistkram
eben. Ist es nicht: Je nach Konzeption der Testverfahren erfasst das
jeweilige bestimmte und eben verschiedene Anteile des
Gesamtrepertoires intellektueller Fähigkeiten. Daher darf bzw. muss
es unterschiedliche Werte geben. Und: Anders grenzte es ja an ein
kleines Wunder, wenn die Komplexität des Denkens in ein
Testverfahren hineinpasste. Das dürfte auch nicht sein.
Nun sieht es in der Praxis so aus, dass
es in einer soliden Diagnostik bei einer Hochbegabung zur Anwendung
mindestens zweier Testverfahren kommen muss. Somit sollten zwei
Testwerte zur Verfügung stehen, die zur Bestimmung des IQ-Wertes
genutzt werden können. Nehmen wir nun weiter an, dass die
angewendeten Testverfahren eine Interkorrelation von .50 haben (was
für einige Testverfahren gilt). Wie ist nun der IQ zu bestimmen?
Mitteln dürfen wir dann keineswegs!
Nach ROST geben uns die weiteren
Gedanken Hilfestellung: „Bei positiven Interkorrelationen der
Einzelwerte fällt der „integrierte“ IQ, wenn die einzelnen
IQ-Werte jeweils über dem Populationsmittelwert liegen, stets höher
aus als ihr arithmetisches Mittel. Dieser Effekt schlägt umso
stärker zu Buche, je geringer die Einzelindikatoren untereinander
korrelieren.“ (Rost: Intelligenz. Beltz, 2009, S.166). Dies gilt
nur, wenn grundsätzliche statistische Voraussetzungen gegeben sind.
Somit unterschätzen wir den IQ, wenn wir die Ergebnisse der
einzelnen Testverfahren einfach mitteln. Bedauerlicherweise kommt
dies in der gutachterlichen Praxis immer noch vor.
Zur Verdeutlichung
finden sich hier zwei Beispiele aus der Praxis:
Fall A
Bei der 5;7-jährigen
Simone wurden der Snijders-Omen (SON-R 2 ½-7) sowie der Sprachteil
des Hannover-Wechsler-Intelligenztest für das Vorschulalter
(HAWIVA-III/ hier: Verbal-IQ) durchgeführt. Zwischen den beiden
Testverfahren besteht eine Korrelation von r= .48. Anna erreicht in
beiden Verfahren einen IQ von 125. Wie hoch ist nun der „integrierte“
IQ?
Für Simone lässt sich
festhalten, dass ein deutlich höherer Wert anzunehmen ist: Ihr
integrierter IQ liegt bei etwa 133.
Fall B
Der 14;8-jährige Guido
unterzog sich einer Untersuchung mittels
Hamburg-Wechsler-Intelligenztest (HAWIK-IV) und Culture-Fair-Test
(CFT 20-R). Beide Verfahren legen einen IQ von 125 offen. Welcher
tatsächliche IQ lässt sich nun bei der Testinterkorrelation von r=
.64 errechnen?
Für Guido berechnet sich nun aufgrund
der höheren Testinterkorrelation nur ein IQ-Wert 130.
Und nun zurück zum Anfang: Mein
anfänglicher Ärger wandelt sich nun in Freude um, denn im oben
genannten Beispiel bin ich ja viel intelligenter: Hurra - ich müsste
so bei IQ 137 liegen!!!
Bitte lesen: Rost, Detlef: Intelligenz.
Fakten und Mythen. 2009. Hilft auch bei anderen Themen ...
P.S.: Ich danke Mark Dettinger fürs schnelle Mitrechnen ...